"Kein Angestellter darf eine neue oder wiederhergestellte Anlage betreten, bevor ein Mitglied des Managements diese persönlich bedient hat."
Dieses Gebot von E.I. du Pont stand an den Türen seiner Fabrikanlagen zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie als Verantwortlicher diesen Grundsatz mit gutem Gewissen befolgen können, dann ist es vielleicht an der Zeit, dass Sie professionellen Rat zum Thema Anlagensicherheit bei uns einholen.