Die Störfallverordnung fordert im Anhang II eine „eingehende Beschreibung der Szenarien möglicher Störfälle nebst ihrer Wahrscheinlichkeit….“ sowie …“eine Beschreibung der Einrichtungen, die in der Anlage zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen vorhanden sind“.
Mittels einer quantitativen Risikoanalyse (QRA) kann diesen Forderungen entsprochen werden. Die QRA geht im Gegensatz zu den deterministischen Gefährdungsanalysen nicht davon aus, dass ein Ereignis mit der Wahrscheinlichkeit „1“ eintritt, sondern berücksichtigt neben der Häufigkeit des Eintretens eines unerwünschten Ereignisses wie Stofffreisetzung ebenso die Wahrscheinlichkeit des Versagens einer Schutzeinrichtung.
Folgende Darstellung möge die übliche Herangehensweise bei der Erstellung einer QRA veranschaulichen:
Eine QRA bietet im Gegensatz zu einer rein deterministischen Vorgehensweise folgende Vorteile:
- Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von Systemen
- Aufdeckung und Möglichkeit der Beseitigung von Schwachstellen mit dem Ziel einer ausgewogenen Systemauslegung
- Quantifizierung des Risikos von Ereignisabläufen und dessen Beurteilung anhand von Risiko Akzeptanzkriterien
- Realistischere und vollständigere Abschätzung möglicher Auswirkungen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Identifizierung der sicherheitskritischen Bereiche Ihres Betriebes, welche einer näheren probabilistischen Untersuchung bedürfen. Dies bezieht die Ermittlung der notwendigen Eingangsdaten mit ein.